Bestimmungen
Allgemeine Regeln
im Kanton Schwyz müssen alle Hunde an der Leine geführt werden, d.h.:
im nahe gelegenen Naturschutzgebiet und Wald sollen die dort lebenden Tierarten ihre Ruhe geniessen können und sollen nicht durch das Herumtollen spielender Hunde gestört werden.
die Landwirte schätzen es, dass ihr Gras/Heu nicht heruntergetrampelt wird und dass keine Stecken die Mähmaschinen beschädigen.
Selbstverständlich wird der Kot aufgenommen und in die dafür vorgesehenen Robidogs entsorgt.
Regeln auf dem Hundesportplatz
die Hunde erscheinen versäubert auf dem Platz
Um Verletzungen zu vermeiden, sind die Teilnehmer gebeten, die Hunde nur auf dem Teil des Platzes frei laufen zu lassen, auf dem keine Agility -Geräte stehen.
Zum Training erscheinen die Teilnehmer pünktlich. Der Umgang mit den Hunden muss korrekt sein. Eine kameradschaftliche Tonart in der Trainingsgruppe wird geschätzt und es darf auch einmal gelacht werden.
Haftpflicht - und Unfallversicherung ist SACHE der Hundeführer. (Die IG ATW lehnt jede Haftung ab). Bei Fernbleiben der Kurse und Lektionen, besteht kein Recht auf Geldrückgabe. (Ausnahmen nach längerem Unfall oder Krankheit).
Es werden nur gesunde und beschwerdenfreie Hunde auf dem Trainingsplatz erwünscht. (Hunde müssen die nötigen Impfungen haben)
Der Hundesportplatz steht ausschließlich den Trainierenden der IG ATW zu den mit den Übungsleitern vereinbarten Trainingszeiten zur Verfügung.