Bestimmungen

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Allgemeine Regeln
im Kanton Schwyz müssen alle Hunde an der Leine geführt werden, d.h.:
im nahe gelegenen Naturschutzgebiet und Wald sollen die dort lebenden Tierarten ihre Ruhe geniessen können und sollen nicht durch das Herumtollen spielender Hunde gestört werden.
die Landwirte schätzen es, dass ihr Gras/Heu nicht heruntergetrampelt wird und dass keine Stecken die Mähmaschinen beschädigen.
Selbstverständlich wird der Kot aufgenommen und in die dafür vorgesehenen Robidogs entsorgt.

Regeln auf dem Hundesportplatz

  • 1.

    Die Hunde erscheinen versäubert auf dem Platz.

  • 2.

    Um Verletzungen zu vermeiden, dürfen Hunde nur in den platzfreien Bereichen ohne Agility-Geräte frei laufen.

  • 3.

    Die Teilnehmer erscheinen pünktlich zum Training.

  • 4.

    Der korrekte und respektvolle Umgang mit den Hunden ist Pflicht.

  • 5.

    Eine kameradschaftliche Tonart innerhalb der Trainingsgruppe wird geschätzt – Lachen ist erlaubt.

  • 6.

    Haftpflicht- und Unfallversicherung sind Sache der Hundeführer. Die IG ATW lehnt jede Haftung ab.

  • 7.

    Bei Fernbleiben von Kursen oder Lektionen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

    Ausnahmen gelten bei längerer Krankheit oder Unfall.

  • 8.

    Zum Training sind nur gesunde und beschwerdefreie Hunde zugelassen.

  • 9.

    Die Hunde müssen über die notwendigen Impfungen verfügen.

  • 10.

    Der Hundesportplatz steht ausschließlich den Trainierenden der IG ATW und nur zu den mit den Übungsleitern vereinbarten Trainingszeiten zur Verfügung.